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Diese Seite enthält Antworten zu häufig gestellten Fragen an unsere Mitarbeiter in der Kundenunterstützung. Außerdem enthält sie Tipps und Tricks, die wir für nützlich halten und hier als Fragen präsentieren.
Anmerkung: In den Antworten verwenden wir einige gebräuchliche Abkürzungen für die Elemente der Benutzerschnittstelle. Tastenkombination, wie z. B. STRG+ALT+ENTF, bedeuten, dass die drei Tasten
STRG, ALT und ENTF gleichzeitig gedrückt werden. Ein Menüpunkt wird folgendermaßen beschrieben:
Bearbeiten->Kopieren. Das bedeutet, dass Sie im Menü Bearbeiten auf Kopieren klicken sollen.
- Welche Daten können ermittelt werden?
- Welche Möglichkeiten gibt es noch, vermisste Personen zu finden?
- Kann ich eine Anfrage direkt an das Einwohnermeldeamt richten?
- Wir haben regelmäßig große Mengen an Anfragen. Kann ich diese Anfragen auch als Datei an EWOMA.de senden?
- Wie lange dauert es, bis meine Anfrage von EWOMA.de beantwortet wird?
- Welche datenschutzrechtliche Hintergründe sind bei der Eingabe von Anfragen zu beachten?
- Darf EWOMA.de Anfragen im Auftrag seiner Kunden stellen?
- Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?
- Was ist eine SSL-Verbindung?
- Warum werden nicht alle Postleitzahlen akzeptiert?
- Warum muß ich gelegentlich zweimal auf "OK" klicken,
um einen neuen Datensatz eingeben zu können? - Warum erscheint mein gesuchter Ort nicht in der Auswahlliste?
- Ich möchte Etiketten für meine Postrückläufer haben. Geht das?
- Besteht eine Möglichkeit, mit den von EWOMA.de ermittelten Adressen
unsere Kundendatenbank automatisch zu pflegen? - Welche technischen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um EWOMA.de nutzen zu können?
- Wie setzt sich der Preis für die Anfragen zusammen?
- Wir wollen häufiger die Dienste von EWOMA.de in Anspruch nehmen.
Gibt es eine Möglichkeit, die Zahlungsvorgänge zu vereinfachen? - Was macht EWOMA.de mit den eingegebenen und über Einwohnermeldeämter ermittelten Daten?
- Ich habe versäumt, meine Etiketten auszudrucken. Kann ich das nachholen?
- Ich habe versäumt, meine Rechnung auszudrucken. Kann ich das nachholen?
- Ich habe von EWOMA.de ein Mail erhalten. Darin steht, ich könne auf EWOMA.de die Ergebnisse meiner Anfragen abholen. Wie geht das?
- Ich habe immer mehrere Anfragen und möchte zwecks besserer Übersicht zusätzlich unsere Kundennummern/unser Aktenzeichen eingeben. Geht das?
- Welche Ergebnisse kann es auf meine Anfrage geben?
Sie können über EWOMA.de Anschriften von vermissten Personen ermitteln lassen. Voraussetzung hierfür ist: eine vollständige, ehemals gültige, deutsche Anschrift der gesuchten Person. Die ehemals gültige Adresse sollte nicht älter als ca. 10 Jahre sein. Gut ist, wenn Sie zusätzlich das Geburtsdatum der betreffenden Person angeben können.
Es genügt nicht, wenn Sie nur einen Namen mit Geburtsdatum und den Ortsnamen haben. Die Suche hat regelmäßig keinen Erfolg, wenn die ehemals gültige Anschrift älter als 15 Jahre ist. Sie können über EWOMA.de zur Zeit keine juristischen Personen (Firmen, Behörden, ...) ermitteln lassen. Auslandsanfragen sind zur Zeit noch nicht möglich.
Für die Suche nach vermissten Personen gib es verschiedene Anlaufstellen?
- www.WiedersehenMachtFreude.de
Menschen wiederfinden die man aus den Augen verloren hat. Susanne Panter hat die Suche nach scheinbar Unauffindbaren zu ihrem Beruf gemacht. Die gelernte Kommunikationswirtin stöbert Sandkastenfreunde auf, verschollene Väter, Tanzstundenpartnerinnen, alte Schulkameraden.
- www.adoptierte.de
Sie können hier auch Suchanzeigen aufgeben um Ihre leiblichen Eltern bzw. Kinder wiederzufinden.
- www.verschollene-personen.de
Suche nach verschollenen / vermissten Personen des 2. Weltkriegs.
- www.gesuchte-kinder.de
Diese Seiten sollen bei der Suche nach vermissten Kindern helfen.
- www.ahnenforschung.net
Das deutsche genealogische Webverzeichnis.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das LG - nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Deshalb distanziert sich EWOMA.de hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller
hier gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf EWOMA.de
ausgebrachten Links.
Ja - wenn Sie die aktuellen Gebühren und Zahlungsmodalitäten kennen, sowie die Anschrift des zuständigen Amtes, steht dem nichts im Wege. Besonders einfach geht es zum Beispiel beim Einwohnermeldeamt Berlin. Hier kann man neuerdings die Anfragen auch per Internet einreichen.
Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir zur Erreichbarkeit einzelner Einwohnermeldeämter keine Auskünfte erteilen.
Ja - für Großkunden bieten wir diesen kostenlosen Service an. Kontaktieren Sie uns an, um näheres zu erfahren. Telefon: 06272 / 922 922 6 Di - Do 10:00 - 15:00 Uhr Fr 10:00 - 13:00 Uhr Fax: 06272 / 922 922 7 E-Mail Support@EWOMA.de
Die "Lieferzeiten" hängen stark vom betreffenden Einwohnermeldeamt ab. Uns sind Lieferzeiten der Meldeämter von 2 - 93 Tagen bekannt. 93 Tage Offenbach, 89 Tage Laufach, 84 Tage Lindlar 2 - 3 Tage: Ehningen, March, Durach, Schönbrunn, Rendsburg, Wettstetten, Külsheim, Coburg, Kaufbeuren u.v.a. Die voraussichtlichen Lieferzeiten können Sie abrufen, wenn Sie auf der Seite ''Unsere Preise'' die entsprechende Postleitzahl eingeben. Generell antworten 90% der Einwohnermeldeämter nach ca. 10 Tagen. Siehe dazu auch unsere AGB § 6.
Verzögerungen durch EWOMA.de werden dadurch vermieden, dass Anfragen, die bis 15:00 Uhr eingegeben wurden, noch am gleichen Tag in den Briefkasten wandern (Kunden mit Monatsabrechnung / Kunden mit Vorkasse: taggleich nach Zahlungseingang). Auch die Rückmeldungen der Einwohnermeldeämter werden taggleich an Sie weitergegeben.
Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Tätigkeit von EWOMA.de Kurzgefaßt: Nur bei Daten von Inkasso, Beitreibung o.ä. ist unsere verschlüsselte SSL-Verbindung notwendig. Solche Firmen sollten auch die Zustellung der Rechercheergebnisse per E-Mail deaktivieren. Melden Sie sich dazu erneut unter Anfragen erstellen an. Dann sehen Sie einen Schalter ''Einstellungen''. Wenn Sie diesen anklicken, finden Sie neben der Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse und das Kennwort zu ändern, auch diese Funktion.
Ja, wir (IT-Albrecht) sind registriert nach § 32 BDSG.
Wenn Sie Ihre Eingabe getätigt haben und zur Kasse gehen, werden Sie
aufgefordert auszuwählen, welche Art der Zahlung Sie wünschen. Sie haben die
Wahl zwischen Rechnung (selbst überweisen) und Rechnung zum Monatsende.
Rechnung zum Monatsende kommt in Frage, wenn Sie häufiger über EWOMA.de
Anfragen stellen. Das Formular hierfür können Sie im Download-Bereich herunterladen. Wählen Sie selbst überweisen, denken Sie bitte daran, dass
wir Ihre Anfrage erst bearbeiten können, sobald Ihr Rechnungsbetrag auf
unseren Konto eingegangen ist - bitte geben Sie unbedingt Ihre
Rechnungsnummer an, um uns die Zuordnung zu Ihrer Anfrage zu ermöglichen.
Bei SSL-Verbindungen werden die Daten zwischen Ihnen und EWOMA.de verschlüsselt übertragen. Selbst wenn Dritte diese Kommunikation abhören würden, wären die Daten unbrauchbar. Diese Form der Datenübertragung empfiehlt sich besonders für Inkassoinstitute o.ä.. Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg .
In Deutschland gibt es ca. 30.000 gültige PLZ von 100.000 denkbaren (von 00000 bis 99999). Ca. 22.000 dieser PLZ sind jedoch für Großkunden, Postfächer oder Industriegebiete reserviert. Nur ca. 8.500 dieser Postleitzahlen (insgesamt 19.500 Kombinationen aus PLZ und Ortsname) kommen für die Anfragen beim Einwohnermeldeamt in Frage. Sollte wirklich einmal eine PLZ/Ort-Kombination fehlen, so lassen Sie uns bitte eine Nachricht zukommen.
Wenn Sie sich vertippen und z.B. 50737 Klön eingeben, erkennt EWOMA.de die falsche Eingabe und gibt Ihnen die richtige Schreibweise vor (Köln). Diese müssen Sie dann bestätigen. Sollte wirklich einmal eine PLZ/Ort-Kombination fehlen, so lassen Sie uns bitte eine Nachricht zukommen.
Sehen Sie bitte zuerst nach, ob Sie die richtige PLZ eingegeben haben. ;-) In unserer Kartei sind derzeit ca. 19.500 PLZ/Ort-Kombinationen eingetragen. Sollte eine Kombination tatsächlich einmal fehlen, so lassen Sie uns eine Nachricht zukommen. Wir ermitteln dann das für diesen Ort zuständige Einwohnermeldeamt und tragen es in unserer Datenbank nach.
Ja - im Download-Bereich finden Sie unser kostenloses Programm EwoKett, damit können Sie eine Vielzahl verschiedener Etiketten erstellen. Sie können Etiketten erstellen, um Ihre Postrückläufer fortlaufend zu nummerieren und abzulegen und um diese mit den neuen Adressen zu versehen.
Ja - wir senden mit jedem Ergebnis-E-Mail auch eine Text-Datei als Anhang mit (Inkasso u.ä. sollten diese Funktion deaktivieren und die Ergebisse selbst auf EWOMA.de abholen), in dieser stehen alle relevanten Daten zu den ermittelten Adressen. Diese Text-Datei hat immer den gleichen Aufbau (CSV-Datei). Sie können diese sicherlich in Ihre Kundendatenbank importieren. Fragen Sie hierzu Ihren Systemadministrator oder lesen Sie im Bedienerhandbuch Ihrer Kundendatenbank nach.
EWOMA.de hat keine hohen Anforderungen an Ihren Rechner.
Internet-Zugang und E-Mail-Adresseeine Mausam besten eine Bildschirmauflösung von 600x800 oder mehrein Drucker und eine Textverarbeitung (für Etiketten)einen Internet-Browser Die besten Resultate erzielten wir mit:MS-Internet Explorer 4MS-Internet Explorer 5Netscape Communicator 4.7 arbeiten kann man aber auch mitOpera 3.6 Wenn Sie gute oder auch schlechte Erfahrungen mit anderen Browsern haben, dann lassen Sie es uns wissen.
Für technisch Interessierte: Die besten Ergebnisse erhalten Sie, wenn Ihr Browser HTML 4 ,JAVA-Script 1.2 und CSS Style-Sheets 1.0 unterstützt.
Achtung! Temporäre Cookies müssen akzeptiert werden, da sich sonst unser Server nicht "merken" kann, dass Sie sich richtig angemeldet haben. Um zu sehen, ob und welche Cookies wir Ihnen gegeben haben, geben Sie in der Adresszeile Ihres Browsers folgenden Text ein: JavaScript:alert(document.cookie) Dieses Cookie befindet sich zur Zeit in Ihrem Arbeitsspeicher und wird nach ca. 20 Minuten automatisch gelöscht. Wenn Sie sich nicht angemeldet hatten, haben Sie auch keine Kekse ;-)
Den größte Teil des Preises für die erstellten Anfragen machen die Gebühren
der jeweiligen Einwohnermeldeämter aus, die wir für Sie begleichen. Diese
Gebühren liegen, je nach Amt, zwischen 2,5 und 15,- EUR. Dazu kommen 2,59 EUR für Porto-, Rückporto,- Scheck-, Überweisungskosten und die allgemeinen Betriebskosten für EWOMA.de.
Ja, nach vorheriger, schriftlicher Anmeldung erhalten Sie von uns eine
monatliche Abrechnung. Dabei können Sie auch die unter mehreren
Benutzernamen eingegebenen Anfragen zu einer Rechnung zusammenfassen lassen. Dadurch entsteht natürlich ein Zinsgewinn zu Ihrem Nutzen, da wir die
Gebühren für Sie auslegen.
Bitte beachten Sie: Anmeldung zur Monatsabrechnung ist nur möglich, wenn Sie bereits Anfragen über EWOMA.de als Vorkasse-Kunde getätigt haben. Die Anmeldung zur Monatsabrechnung kann erst angelegt werden, wenn Sie bereits mindestens ein Ergebnis über EWOMA.de erhalten haben. Bitte melden Sie sich zur Monatsabrechnung nur dann an, wenn Sie regelmässig Anfragen - und monatlich mindestens zehn Anfragen - tätigen wollen. Falls in einem Monat weniger als zehn Anfragen in Rechnung gestellt werden, fällt ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 5 zzgl. MwSt. an.
Auf den Service Abrechnung zum Monatsende besteht kein Rechtsanspruch. Dieser Service kann ohne Angabe von Gründen versagt oder entzogen werden. Insbesondere bei Zahlungsverzug wird die Abrechnung zum Monatsende zurückgenommen.
Das Anmeldeformular finden Sie im Download-Bereich .
Achtung:
Bereits vor dieser Freigabe auf EWOMA.de eingegebene Aufträge, werden durch die Monatsabrechnung nicht erfaßt!
Wir sind KEINE Adressenhändler. Alle bei uns eingehenden Daten werden nur im Auftrag und Interesse unserer Kunden, also Ihnen, genutzt. Wir geben diese Daten nicht an Dritte weiter und wir versenden keine Werbung an die so erhaltenen Adressen. Ihr Benutzername, Ihre E-Mail-Adresse und alle mit Ihnen verbundenen Eingaben werden 12 Wochen nach der letzten Anmeldung gelöscht. Siehe dazu auch unsere AGB § 4.
Ja - melden Sie sich erneut an unter Anfragen erstellen. Danach sehen Sie einen Link ''X Anfragen werden zur Zeit bearbeitet.'' Wenn Sie diesen anklicken, erhalten Sie u.a. die Option, Etiketten zu erstellen.
Ja - melden Sie sich erneut an unter Anfragen erstellen. Danach sehen Sie einen Link ''X Anfragen werden zur Zeit bearbeitet.'' Suchen sie im Menü die gewünschte Rechnungsnummer.
Klicken Sie auf "Aktualisieren".
Klicken Sie auf Rechnung, um die zugehörige Rechnung anzuzeigen.
Danach können Sie Ihre Rechnung ausdrucken.
Melden Sie sich erneut an unter Anfragen erstellen. Dann sehen Sie einen Link ''Für X Anfragen liegen Ergebnisse vor.'' Siehe dazu auch unsere AGB § 4.
Ja - melden Sie sich erneut an unter Anfragen erstellen. Dann sehen Sie einen Schalter ''Einstellungen''. Wenn Sie diesen anklicken, finden Sie neben der Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse und das Kennwort zu ändern, auch diese Funktion.
EWOMA.de teilt Ihnen mit, welche Daten bezüglich der gesuchten Person beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorliegen. 80 Prozent der Anfragen werden mit Angabe der neuen Anschrift an Sie rückgemeldet. Neue Anschrift meint die Anschrift, die dem Einwohnermeldeamt bei Abmeldung der Person angegeben wurde.
Diese Adresse ist also die Anschrift, die die gesuchte Person bei ihrer Abmeldung diesem Einwohnermeldeamt angab. Dies schliesst nicht aus, dass die Person erneut umgezogen ist. Sollte die Person wieder umgezogen sein, muss eine erneute Anfrage mit der nun ermittelten Anschrift durchgeführt werden.
Sollte die gesuchte Person ins Ausland abgemeldet sein, teilt das Einwohnermeldeamt in der Regel Stadt und Land, nur in Ausnahmefällen Strasse und Hausnummer, mit. Wir führen nur inländische Einwohnermeldeamtsanfragen durch.
Möglich ist, dass die gesuchte Person von Amts wegen abgemeldet wurde. Das bedeutet, auch das Einwohnermeldeamt kennt den Aufenthaltsort des/der Gesuchten nicht. Sie erhalten darüber Nachricht und wissen, dass die Person in der Stadt, in der Sie suchten, über eine Einwohnermeldeamtsanfrage nicht zu finden ist.
Sollte die Person, die Sie suchen, eine amtliche Auskunftssperre eingerichtet haben, darf das Einwohnermeldeamt die neue Anschrift nicht mitteilen. In diesem Fall teilt das Amt aber in der Regel der gesuchten Person mit, dass eine Anfrage sie betreffend gestellt wurde, und fordert die Person auf, sich mit uns in Verbindung zu setzen. In diesem Fall bleiben wir natürlich Vermittler, sollte sich die Person bei uns melden, und verweisen die Person an Sie.
Sollte die gesuchte Person noch unter der von Ihnen eingegebenen Anschrift gemeldet sein, wird uns dies vom Einwohnermeldeamt mitgeteilt. Sie erhalten von uns die Nachricht: "Person ist noch so gemeldet" und können dann davon ausgehen, dass die Person sich nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hat.
Es kann vorkommen, dass Sie die Mitteilung erhalten: "in der angefragten Stadt nicht gemeldet oder gemeldet gewesen". Dies kann bedeuten, dass die Person in der angefragten Stadt zwar gewohnt, sich dort aber nicht ordnungsgemäß gemeldet hat. Denkbar ist auch, dass die letzte bekannte Adresse Ihnen nicht korrekt vorliegt.
Einige Einwohnermeldeämter können Personen - besonders solche mit landläufigen Namen - nur ermitteln, wenn das Geburtsdatum angegeben wird. Auch dies teilen wir Ihnen mit. Sie haben die Möglichkeit zu prüfen, ob eine weitere Anfrage möglich ist - falls Sie das Geburtsdatum doch feststellen können. Häufig können jedoch Personen auch ohne Geburtsdatum ermittelt werden.
Sollte Ihnen die Strasse und/oder Hausnummer nicht bekannt sein, bitten wir Sie, damit zu rechnen, dass die Einwohnermeldeämter uns rückmelden, die Person nicht ermitteln zu können. Sie können Ihnen so entstehende Kosten vermeiden, indem Sie Ihre Angaben sorgfältig und vollständig eingeben. Mit der Eingabe einer unvollständigen Anschrift ist für Sie das Risiko verbunden, dass das Einwohnermeldeamt keine neue Anschrift mitteilt.
Mit jeder Anfrage, die Sie eingeben, erteilen Sie uns einen Auftrag. Jeder Auftrag wird von uns ausgeführt, wobei sowohl die Kosten für unsere Dienstleistung als auch die Gebühren für die Einwohnermeldeämter anfallen. Daher werden die Gebühren in jedem der oben aufgeführten Fälle der möglichen Rückmeldungen und mit jeder neuen und bei jeder Wiederholung der Anfrage fällig.
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